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Preise / Habilitationspreis / Statuten des Habilitations-Preises
 
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Statuten des Habilitations-Preises des "Vereins zur Förderung von Wissenschaft und Forschung in den Neuen Universitätskliniken am Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien".

Artikel I
1. Zur Anerkennung der wissenschaftlichen Leistung eines vfwf-Mitglieds, die im Rahmen einer Habilitation vorgelegt wurde, stiftet der "Verein zur Förderung von Wissenschaft und Forschung (vfwf) in den Neuen Universitätskliniken am Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien" einen Habilitationspreis.

2. Der Habilitationspreis des vfwf wird alljährlich verliehen und ist mit € 2.200.- dotiert.

3. Wird in einem Jahr von der Verleihung aufgrund einer fehlenden Empfehlung seitens der Jury Abstand genommen, so wird der vorgesehene Betrag trotzdem bereitgestellt und soll in einem der folgenden Jahre für eine Erhöhung des Preises Verwendung finden.

Artikel II
Um die Verleihung des Habilitationspreises des vfwf können sich alle vfwf-Mitglieder (Mitgliedschaftsantrag), die zwischen 01.01.2021 und 19.11.2021 habilitierten Universitätslehrer bewerben. Der vfwf lädt die in Frage kommenden KollegInnen ein sich zu bewerben.

Artikel III
Die Ausschreibung des Preises erfolgt auf der Webseite des vfwf. Die Bewerbungen für den Habilitationspreis 2021, eine Originalfassung sowie eine Kurzfassung der Habilitationsschrift (als PDF) müssen dem vfwf vorgelegt werden. In der Kurzfassung ist eine Auflistung der Impact-Faktoren der Habilitationsschrift zu inkludieren. Einreichungen sind bis spätestens 01.12.2021 möglich.

Artikel IV
Die Beurteilung der Arbeiten wird vom wissenschaftlichen Beirat des vfwf durchgeführt. Zur Beurteilung der Arbeiten können beliebig viele Fachreferenten herangezogen werden.
Weiters werden die Arbeiten nach möglicher Weiterentwicklung beurteilt, auf Wunsch erklärt sich der Vorstand des vfwf bereit, entsprechende Kontakte zur Industrie herzustellen.

Artikel V
Für die Verleihung des Preises oder dessen Teilung ist die einfache Mehrheit der Juroren des wissenschaftlichen Beirats des vfwf erforderlich. Gegen die Entscheidung der Jury ist kein Rechtsmittel zulässig.

 
 
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